Brandgefahr durch Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Trennschleifen, Löten etc.)


 Feuergefährliche Arbeiten im Eisenbahnbetrieb sind keine Seltenheit, 

 sondern Alltag. Ob bei Arbeiten auf der Strecke, wo Bahnschienen 

 zugeschnitten und verschweißt (Thermitschweißen) werden, in

 Werkstätten-  und der Instandsetzung oder an den

 Verkehrsstationen (z.B. Bahnhöfe).


 Grundsätzlich sind immer bei der Durchführung von feuergefährlichen

 Arbeiten, die je nach Arbeitsverfahren sich durch hohe Flugweiten 

 (Funkenflug) oder Temperaturen auszeichnen, Schutzmaßnahmen zu

 treffen. Das gilt insbesondere im Bereich der Verkehrsstationen, wo

 nicht selten die feuergefährlichen Arbeiten im laufenden Betrieb mit

 Reisendenverkehr durchgeführt werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei "Feuergefährliche Arbeiten" um einen Sammelbegriff für verschiedene Arbeitsverfahren, wie zum Beispiel:


- Schweißen

- Trennschleifen

- Löten


In Abhängigkeit vom Arbeitsverfahren, sind damit verschiedene Gefahren verbunden, wie:


- Funkenflug (zum Beispiel beim Trennschleifen bis zu 20 Meter!)

- Hohe Temperaturen von bis zu 4000 Grad.

Wenngleich Feuergefährliche Arbeiten in einer Langzeitbetrachtung der IFS-Brandursachenstatistik nur drei Prozent der Brandfälle in Deutschland ausgemacht haben, darf man die Gefährlichkeit die damit verbunden ist nicht unterschätzen.  Hinweis zur IFS-Brandursachenstatistik: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es leider keine umfassende Brandursachenstatistik. Die Grafik des IFS e.V. (Institut der Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.) spiegelt nicht das Brandgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland wieder, sondern beruht vielmehr auf einem Datenbestand von rund 42000 Brandursachenermittlungen, die vom Institut durchgeführt wurden.

Erlaubnisscheinverfahren


Im Hinblick auf die Gefahren die mit Feuergefährlichen Arbeiten verbunden sind, ist die Durchführung solcher Arbeiten immer mit einem Erlaubnisscheinverfahren verbunden. Zuständig für das Erlaubnisscheinverfahren ist der Brandschutzbeauftragte und das Facility Management.  In einem ersten Schritt muss vor Ausstellung von einem Erlaubnisschein, immer der Arbeitsort betrachtet werden. Konkret spielen dabei folgende Faktoren eine Rolle:


- Öffnungen/Durchbrüche durch Wände und Decken vorhanden?

- Welches Arbeitsverfahren? (Funkenflug?, Temperatur?)

- Welches Löschmittel bietet sich an? (Schaum?, Wasser ggfs. Wandhydrant?, Pulverlöscher?)

- Anlagentechnischer Brandschutz vorhanden? (Brandmeldeanlage?)

- Sonstige Faktoren (z.B. Raumnutzung wie Lagerung usw.)


In Abhängigkeit dieser Beispielhaft genannten Faktoren, muss durch den Brandschutzbeauftragten die Gefährdung abgeschätzt und sich daraus ableitende Maßnahmen festgelegt werden. Hat man zum Beispiel Öffnungen und Durchbrüche in Wänden und Decken, so kann vor Beginn der feuergefährlichen Arbeiten ein Abdichten notwendig sein. Zum Abdichten können sich Brandschutzkissen, Brandschutzsteine oder eine Promatplatte anbieten. Die Maßnahmen die der Brandschutzbeauftragte für erforderlich hält, sind Gegenstand in einem Erlaubnisschein.

Praxistipp: Die ordentliche Bearbeitung von einem Erlaubnisscheinverfahren ist keine Sache von fünf Minuten. Im Rahmen des Fremdfirmenmanagement und der damit verbundenen Arbeitsanmeldung, sollte die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten abgefragt werden. Wird dieses von der ausführenden Firma bejaht, empfiehlt sich die Abfrage weiterer Details und Anforderung von Nachweisen.  Das nachfolgende als "Beiblatt" bezeichnete Dokument kann dabei eingesetzt werden. Neben der Konkretisierung vom Arbeitsort, kann man mit diesem Beiblatt auch notwendige Daten für den Erlaubnisschein vorab erfahren. Konkret betrifft das die Daten zu den ausführenden Personen und Funktionen, wie Brandposten und Brandwache.  Gerade wenn man die Daten vorab erfragt, hat dieses den Vorteil für den Brandschutzbeauftragten, er muss nicht unter einem zeitlichen "Druck" mal eben schnell einen Erlaubnisschein ausstellen. Leider ist das häufig die Realität, Fehler mit gravierenden Folgen im Erlaubnisscheinverfahren sind dann nicht ausgeschlossen.

Datei herunterladen (PDF) Datei herunterladen (Vorlage)

Das Beiblatt Feuergefährliche Arbeiten soll die Erstellung von einem Erlaubnisschein durch den Brandschutzbeauftragten erleichtern.  Die Vorlage kann frei angepasst werden.


Wichtig! Mit der Ausstellung von einem Erlaubnisschein, sollte auch ein Nachweis einer Brandschutzunterweisung oder einer Schulung zum Brandschutzhelfer/in angefordert werden. Mindestens ein Handwerker sollte diesen Nachweis erbringen können.


Hinweis: Verfügt ein Handwerker über eine absolvierte Feuerwehrausbildung (Truppmann-Ausbildung), so entspricht dieses im Sinne der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) als Brandschutzhelfer-

Ausbildung.


Auf der Grundlage des Beiblatt Feuergefährliche Arbeiten und der Einschätzung der Gefährdung, kann durch den Brandschutzbeauftragten ein Erlaubnisschein ausgestellt werden. Wichtig dabei: Der Erlaubnisschein muss von den ausführenden Personen unterschrieben werden. Erst mit den Unterschriften ist der Erlaubnisschein wirksam. Der Erlaubnisschein ist zu kopieren, ein Exemplar für die ausführenden Handwerker, ein Exemplar für die eigene Brandschutzakte als Dokumentation.

Praxistipps:


- 1 Stunde, 2 Stunden oder 24 Stunden? Die Frage nach der Anzahl der Stunden stellt sich gerade im Zusammenhang mit der notwendigen Brandwache, nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten. In welchem Umfang eine zeitliche Überwachung notwendig ist, kann man nicht pauschal beantworten. Vielmehr spielen Faktoren wie der Arbeitsort, Gefährdung und Arbeitsverfahren eine Rolle. Gerade in Abhängigkeit der Überwachungszeit, kann die Brandwache oftmals nicht durch die Handwerker gestellt werden. In solchen Fällen muss entsprechend ein Sicherheitsdienstleister damit beauftragt werden, eigene Kräfte durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder durch technische Maßnahmen sichergestellt werden. Ist zum Beispiel eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr vorhanden, kann die Überwachungszeit durch eine Brandwache entsprechend verkürzt werden.


- Der Brandschutzbeauftragte sollte zu Beginn und dann regelmäßig den Arbeitsort kontrollieren, insbesondere ob die im Erlaubnisschein genannten Maßnahmen umgesetzt wurden. Ist das nicht der Fall, sind die Feuergefährliche Arbeiten sofort zu untersagen.


- Damit im Brandfall eine schnelle Brandbekämpfung möglich ist, muss das im Erlaubnisschein genannte Löschmittel direkt am Arbeitsort vorhanden sein. Ist das ein Feuerlöscher, so sollte dieser geprüft werden, ob er über eine noch gültige Wartung verfügt.


- Werden Feuergefährliche Arbeiten an verschiedenen Arbeitsorten durchgeführt, ist für jeden Arbeitsort ein Erlaubnisscheinverfahren durchzuführen. Ein Erlaubnisschein für "alles" empfiehlt sind nicht, da je nach Arbeitsort eine unterschiedliche Gefährdung vorhanden sein kann.


- Ein Erlaubnisschein sollte nur über einen engen Zeitraum von maximal fünf Werktagen ausgestellt werden. Sind Feuergefährliche Arbeiten über einen längeren Zeitraum notwendig, muss der Erlaubnisschein wieder neu ausgestellt werden.

- Abdecken/Abdichten: Abdecken und Abdichten sind mögliche Maßnahmen, wie man die Brandgefahr durch feuergefährliche Arbeiten begrenzen kann. Nachfolgend siehe Bilder, wie das praktisch aussehen kann:

Der zu schützende Bereich wurde mit Lösch- bzw. Schweißerdecken (Hitzebeständig und schwer entflammbar) abgedeckt. Da es sich hier um Trennschneidarbeiten mit einem entsprechenden Funkenflug gehandelt hat, wurden Decken auch entsprechend am Gerüst befestigt. Das sollte den "Funkenstrahl" der beim Arbeiten vorne und hinten entsteht, in seiner Reichweite begrenzen.


Aber Achtung: Gerade bei Trennschneidarbeiten ist der entstehende Funkenflug aufgrund seiner Konzentration sehr hohen Temperaturen verbunden. Man sieht es gut auf den Bildern, anhand der schwarzen/brauen Flecken auf den Decken. In diesen Bereichen ist der Schutz der Decke nicht mehr vorhanden oder nur noch eingeschränkt. Hier ist gerade der Brandposten während den feuergefährlichen Arbeiten gefordert, die Wirksamkeit der Decken zu prüfen, ggfs. kann ein Austausch erforderlich sein.

Empfehlung Literatur:

VdS 2008 (kostenfrei) auf der Internetseite der VdS, Link:


Je nach Eisenbahnverkehrsunternehmen kann es interne, abweichende Regelungen zum Erlaubnisscheinverfahren geben.  Die internen Vorgaben sollten entsprechend beachtet werden.


Zum Thema Dacharbeiten:                Link, hier.